Das Förderprogramm ist für das erste Quartal bereits ausgeschöpft. Das nächste Zeitfenster für eine Beantragung startet am 31.3.23.
In Schleswig-Holstein kann seit dem 16. Januar eine Förderung für Balkonkraftwerke beantragt werden. Das Förderprogramm heißt Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger.
Bis zu 200 Euro gibt es, 50% der Kosten können gefördert werden. Es wird vier Antragszeiträume pro Jahr geben, jeweils mit einem festen Fördervolumen.
Wer kann Förderung beantragen
Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein, der Standort der Anlage muß auch in Schleswig-Holstein liegen.
Was sind die Förderbedingungen
- Die Anlage muß neu sein
- Zubehör wird nicht gefördert
- die Installation wird gefördert
- 200 Euro, maximal 50% der Kosten werden gefördert
- das Rechnungsdatum nach dem 16. Januar 2023 liegen
- Die Anlage muß eine CE-Kennzeichnung haben
- Die Installation diversen VDE-Normen genügen
Was muss ich eintragen
- Kontakt und Adress Daten
- Kontoverbindung
- Steuer-ID
- Daten zur Anlage
Hier müssen alle Kästchen angehakt werden, sonst geht es nicht weiter.
Welche Unterlagen muß ich hochladen
- Rechnungen
- technische Datenblätter
- Konformitätserklärung
Dann anschließend noch den Datenbegleitschein ausdrucken und per Post an die Investitionsbank verschicken. Das war es dann hoffentlich schon. Viel Glück.