Förderprogramm für Balkonkraftwerke in Schleswig-Holstein – kurz erklärt

Das Förderprogramm ist für das erste Quartal bereits ausgeschöpft. Das nächste Zeitfenster für eine Beantragung startet am 31.3.23.

In Schleswig-Holstein kann seit dem 16. Januar eine Förderung für Balkonkraftwerke beantragt werden. Das Förderprogramm heißt Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger.

Bis zu 200 Euro gibt es, 50% der Kosten können gefördert werden. Es wird vier Antragszeiträume pro Jahr geben, jeweils mit einem festen Fördervolumen.

Wer kann Förderung beantragen

Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein, der Standort der Anlage muß auch in Schleswig-Holstein liegen.

Was sind die Förderbedingungen

  • Die Anlage muß neu sein
  • Zubehör wird nicht gefördert
  • die Installation wird gefördert
  • 200 Euro, maximal 50% der Kosten werden gefördert
  • das Rechnungsdatum nach dem 16. Januar 2023 liegen
  • Die Anlage muß eine CE-Kennzeichnung haben
  • Die Installation diversen VDE-Normen genügen

Was muss ich eintragen

  • Kontakt und Adress Daten
  • Kontoverbindung
  • Steuer-ID
  • Daten zur Anlage

Hier müssen alle Kästchen angehakt werden, sonst geht es nicht weiter.

Welche Unterlagen muß ich hochladen

  • Rechnungen
  • technische Datenblätter
  • Konformitätserklärung

Dann anschließend noch den Datenbegleitschein ausdrucken und per Post an die Investitionsbank verschicken. Das war es dann hoffentlich schon. Viel Glück.